1. Einleitung

Zum 01. Januar 2021 ist der Soli, Solidaritätszuschlag, weggefallen. Demnach muss ein Großteil der Steuerzahler diesen nicht mehr entrichten. Lediglich 6,5 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen nur noch einen geringen Anteil des Solis. Demnach können vor allem Geringverdiener von dieser Steuersenkung profitieren. Laut dem Bundesfinanzministerium sollen aber vor allem die Steuerzahler mit einem mittleren Einkommen von der Abschaffung des Solidaritätszuschlages profitieren. Doch wirklich abgeschafft ist der Soli nicht.

Im Bereich der Steuern lassen sich immer wieder einige Neuerungen und Veränderungen finden. Eine zum Januar 2021 in Kraft getretene Änderung betrifft den allseits bekannten Solidaritätszuschlag. Dieser musste seit den 90er Jahren von allen Steuerzahlern entrichtet werden.

2. Gutverdiener zahlen weiterhin den Solidaritätszuschlag​

Leider lassen sich immer noch starke Unterschiede in den Gehältern zwischen Ost und West finden. Ein entsprechender Lohnausgleich Ost/West ist demnach noch lange nicht in allen Bereichen und Wirtschaftszweigen zu verzeichnen. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der Soli noch lange nicht komplett abgeschafft wurde. Doch wer zahlt noch Soli? Der Solidaritätszuschlag wird aktuell noch von den Gutverdienern gezahlt.

Vom Bundesfinanzministerium heißt es dazu, dass der bisherige Solidaritätszuschlag auf sehr hohe Einkommen weiter zu entrichten ist. Im Klartext bedeutet dies: wer mehr als 96.820 Euro (Alleinstehende) bzw. 193.641 Euro (Verheiratete) im Jahr als versteuerndes Einkommen nachweist, muss auch weiterhin den Soli zahlen. Für den Soli müssen 5,5 Prozent zusätzlich zur Lohn- und Einkommenssteuer entrichtet werden.

 

3. ​Der Ursprung des Soli

Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag im Jahr 1991 nach der Wiedervereinigung. Durch diese zusätzliche Steuerbelastung sollten die Kosten der Wiedervereinigung aufgefangen werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es jedoch scharfe Kritik an dem Soli und den damit verbundenen Belastungen für die Steuerzahler. Leider ist bisher nicht absehbar, dass der Soli komplett abgeschafft wird. Gutverdiener müssen sich demnach auch weiterhin damit abfinden, dass der Zuschlag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.