1. Einleitung

Mit den aktuellen Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) wurden die Rechte der Verbraucher bei Kreditverträgen gestärkt. Insbesondere betrifft dies Verbraucherdarlehen, wie sie beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeuges zum Einsatz kommen. Kunden haben laut dem Urteil die Möglichkeit, ihre Kreditverträge zu widerrufen – selbst, wenn diese bereits vor vielen Jahren abgeschlossen wurden

2. Vertragsinhalte in Deutschland auf dem Prüfstand

Verbraucherrechte werden in Deutschland eigentlich sehr großgeschrieben. Bei Kreditverträgen war dies bisher aber leider nicht der Fall, sodass auch ein Kreditausstieg für die Verbraucher nicht immer so einfach war. Vor diesem Hintergrund wurden bereits Anfang 2020 die Kreditverträge durch den Europäischen Gerichtshof gerügt. Laut Auffassung der Richter sind die Verträge undeutlich, sodass die Verbraucher auch das Kleingedruckte nicht ersehen könnten. Infolgedessen wissen viele Verbraucher auch gar nicht, wann sie einen Vertrag widerrufen können.

Nach dem neuen Urteil müssen alle Vertragsklauseln in den Verträgen leicht verständlich sein – vor allem auch für Kreditnehmer, die keine Kenntnisse im Finanzbereich haben. Bisher waren die Vertragsinhalte sehr unvorteilhaft formuliert, sodass diese nicht für jedermann verständlich schienen. Neben den Klauseln zu den Zinsen oder wann die Kunden mit der Zahlung in Verzug geraten und welche Folgen sich daraus ergeben, rügten die Richter auch die Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Auffassung des Gerichts muss der Verbraucher direkt erkennen können, welche Summe bei einem vorzeitigen Kreditausstieg fällig ist.

3. Widerrufsfrist auch nach Jahren möglich

Die wichtigste Botschaft an die Verbraucher lautet nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes jedoch, dass viele Kreditverträge erhebliche Mängel aufweisen. Aufgrund dieser hat die zweiwöchige Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen. Demnach ist ein solcher Widerruf auch nach Jahren des Vertragsabschlusses möglich. Jegliche Verbraucherkredite sollten deshalb genau überprüft werden. Denn unter Umständen kann sich ein Widerruf lohnen. Beispielsweise, weil die Zinsen zum Zeitpunkt des Abschlusses sehr hoch waren und bei einem neuen Vertrag deutlich günstiger ausfallen würden.

4. Verbraucher sollten Beratung in Anspruch nehmen

Für einen möglichen Kreditausstieg ist es ratsam, sich zunächst einmal von einem Experten in Bezug auf die Widerrufsfrist beraten zu lassen. Neben einem Rechtsanwalt kann auch die Verbraucherberatung in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise lässt sich ziemlich schnell prüfen, ob der Kreditvertrag die Mängel aufweist, um diesen widerrufen zu können.

Auch die Umsetzung des Widerrufs ist oftmals nicht ganz so einfach, da bisher noch nicht alle rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind. Demnach kann sich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt lohnen. Grundsätzlich sollte auch berücksichtigt werden, dass im Falle eines Widerrufs, die noch verbleibende Restschuld zu begleichen ist.