1. Einleitung

Der Bundesgerichtshof hat im November 2021 entschieden, dass Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig sind. Betroffen sind Kunden verschiedener Banken wie beispielsweise Deutsche Bank und Sparkasse. Dementsprechend kann es sich lohne alte Verträge noch einmal durchzusehen. Denn unter Umständen stehen den betroffenen Kunden mehrere Tausende Euro zu.

2. Viele Verträge sind nicht korrekt und Kunden erhalten ihr Geld zurück

In vielen alten Verträgen zu Prämiensparverträgen sowie Riester-Banksparplänen lassen sich unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung finden. Die alten Verträge sollten im Hinblick auf eine Prüfung der AGB noch einmal genau gelesen werden. Denn unter Umständen steht den Kunden eine erhebliche Nachzahlung zu. Vor allem in den 90ern und 2000ern wurden durch die Banken und Sparkassen langfristige Sparverträge an die Kunden verkauft. In den meisten dieser Verträge lassen sich jedoch rechtswidrige Klauseln finden. So sind beispielsweise die Marktzinssätze in den letzten Jahren deutlich gefallen. Dementsprechend wurden die Sparzinsen durch die Kreditinstitute nach unten angepasst.

Durch eine Klausel wird dieses Handeln gerechtfertigt. Allerdings werden dem Kunden und seinem Konto auf diese Weise auch zu wenig Zinsen gutgeschrieben. So lohnt es sich auf jeden Fall für Betroffene, die Zinsen nachzurechnen, um das Geld zurückzubekommen.

3. ​Zinsanpassungsklausel – Kunden haben keine Zustimmung erteilt

In den meisten Verträgen ist ein variabler Grundzins üblich. Dieser Zins wird von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst. Allerdings muss eine solche Vereinbarung immer über eine gewisse Transparenz verfügen, vor allem sofern alte Verträge eine lange Laufzeit aufweisen. Denn schließlich haben Verbraucher bei Langzeitverträgen grundsätzlich nicht die Möglichkeit, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit einem besseren Zins umzusteigen.

Die meisten alten Verträge weisen jedoch Vereinbarungen auf, die rechtswidrig sind. Es wird in diesen Fällen auch von Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln gesprochen. Diese Klauseln geben beispielsweise der Deutschen Bank und Co. die Möglichkeit den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. Der Kunde geht in diesem Fall größtenteils leer aus, denn dem Konto werden grundsätzlich immer zu wenig Zinsen gutgeschrieben.

Durch den Bundesgerichtshof wurden diese Klauseln nun aber als unzulässig eingestuft. Demnach haben die Kunden die Möglichkeit durch eine Prüfung der AGB zunächst einmal festzustellen, ob im jeweiligen Vertrag eine solche Klausel enthalten ist. Sollte dies der Fall sein, bekommen die Betroffenen das Geld zurück. Der Bundesgerichtshof rief die Institute zudem auf, die jeweiligen Kunden darüber zu informieren. Allerdings sollten sich Bankkunden nicht darauf verlassen, von der Sparkasse oder einem anderen Institut eine Nachricht zu erhalten und stattdessen selbst aktiv werden.

Wie bereits erwähnt, sollte zunächst einmal der alte Vertrag im Hinblick auf mögliche rechtswidrige Klauseln überprüft werden. Die Zinsen können anschließend selbst nachgerechnet werden. Alternativ kann auch die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden. So werden beispielsweise durch den Verbraucherzentralen Bundesverband aktuell verschiedene Musterklagen für solche Fälle eingereicht.  Weiterhin lässt sich auch ein Rechtsanwalt beauftragen, der die zu wenig erhaltenen Zinsen dann gegenüber der jeweiligen Bank geltend macht. Auf der offiziellen Internetseite der Verbraucherzentrale lässt sich zudem auch eine Übersicht der einzelnen Banken und Sparkassen finden, die, je nach Bundesland, betroffen sind und die ihren Kunden zu wenige Zinsen gezahlt haben.