1. Einleitung

Nach über zwei Jahren Corona sind vor allem Freiberufler, Selbstständige und kleinere Unternehmen von der Corona-Krise betroffen. Zahlreiche Solo-Selbstständige mussten ihre Tätigkeiten, aufgrund von Lockdown und verschärften Maßnahmen, bereits aufgeben. Denjenigen, die es dennoch immer irgendwie schaffen, sich über Wasser zu halten, geht aber auch so langsam die Puste aus. Denn schließlich ist bisher noch kein Ende der Pandemie in Aussicht.

Trotz zahlreicher Hilfen von staatlicher Seite, ist die Existenz vieler Menschen gefährdet. Unter den finanziellen Möglichkeiten, die Selbstständigen und Unternehmen zur Verfügung stehen, findet sich auch die KfW-Corona-Hilfe. Doch wer ist eigentlich berechtigt einen solchen Kredit zur Unternehmensrettung zu beantragen?

2. Schließung durch Corona: Der Horror für viele Unternehmen und Selbstständige

Corona hat die meisten Unternehmen und Solo-Selbstständigen hart getroffen. Die von der Regierung verabschiedeten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie brachten auch zahlreiche Schließungen mit sich. Diese wiederum führten zu erheblichen finanziellen Einbußen, sodass bereits 2020 einigen Unternehmen und Selbstständigen der finanzielle Puffer ausging. Zur Unternehmensrettung wurden kurzerhand verschiedene Soforthilfen beschlossen. Diese sollten es den Unternehmen und Selbstständigen ermöglichen, die laufenden betrieblichen Kosten weiterzahlen zu können.

Doch nicht alle Selbstständigen waren berechtigt diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. In erster Linie eignete sich eine solche Finanzhilfe für Unternehmen, die unter anderem auch die Lohnfortzahlungen ihrer Mitarbeiter sicherstellen mussten. Freiberufler und Solo-Selbstständige gingen in der Regel leer aus. Eine Alternative zu den staatlichen Soforthilfen soll die KfW-Corona-Hilfe darstellen.

3. ​Wer kann den KfW-Kredit beantragen?

In der Regel steht der Kredit der KfW allen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen zur Verfügung, die beispielsweise durch Corona finanzielle Probleme haben. Durch den Kredit soll die Liquidität verbessert werden, sodass vor allem die laufenden Kosten, trotz der eingeschränkten Einnahmen, gezahlt werden können. Aktuell kann der KfW-Kredit noch bis zum 30. April 2022 bei der eigenen Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Allerdings wird die Finanzierung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

4. ​Krisenmanagement mit dem KfW-Kredit: Die Voraussetzungen

Die KfW-Corona-Hilfe steht ausschließlich Unternehmen und Selbstständigen sowie Freiberuflern zur Verfügung, die seit 2019 ihrer Tätigkeit nachgehen. Innerhalb dieser Zeit sollte möglichst Gewinn erzielt worden sein. Darüber hinaus darf dieser Kredit nur für Anschaffungen (Investitionen) oder zur Begleichung laufender Kosten (Betriebsmittel) genutzt werden. Die Finanzierung durch die KfW ist demnach zweckgebunden und kann nicht frei verwendet werden. Private Ausgaben und Kosten können auf diese Weise nicht bezahlt werden.

5. Die Konditionen der KfW-Corona-Hilfe

Aufgrund der finanziellen Schieflage, in der sich viele Unternehmen und Selbstständige seit der Corona-Krise befinden, erfolgt beispielsweise eine 100%ige Risikoübernahme durch die KfW. Auf diese Weise wird die Chance deutlich erhöht, einen solchen Kredit auch tatsächlich zu erhalten. Zusätzlich wird im Rahmen der Kreditvergabe auch keine Risikoprüfung durch die Hausbank verlangt. Die Kreditnehmer haben zudem 10 Jahre für die Rückzahlung Zeit und können zudem von einer tilgungsfreien Zeit (2 Jahre) profitieren.

6. Unternehmensrettung: Wie hoch ist der KfW-Kredit

Der maximale Kreditbetrag, der ausgezahlt wird, richtet sich nach dem Jahresumsatz. So werden durch die Bank maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes aus 2019 pro Unternehmensgruppe als Kredit vergeben.

Für ein Unternehmen, das einen Antrag stellt und bis zu 10 Mitarbeiter beschäftigt, wird eine Summe von maximal 850.000 Euro ausgezahlt.

Unternehmen mit 10 bis einschließlich 50 Mitarbeitern können bis zu 1.500.000 Euro beantragen.

2.300.000 Euro erhalten Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.

7. Individuelle Finanzhilfe für Unternehmen

Darüber hinaus bietet die KfW verschiedene Kredite für Unternehmen, die länger bzw. kürzer als fünf Jahre auf dem Markt sind. Grundsätzlich lassen sich mit diesen finanziellen Mitteln aber lediglich die betrieblichen Ausgaben bzw. betrieblich benötigte Anschaffung finanzieren. Private Ausgaben wie Miete für Wohnung etc. oder Beiträge der Krankenkassen können mit einer solchen finanziellen Unterstützung nicht bezahlt werden.