1. Einleitung

Es gibt manchmal Situationen im Leben, die nur mithilfe einer Finanzierung durch eine Bank überbrückt werden können. Aber nicht immer ist die eigene Bonität ausreichend, um den gewünschten Kredit bei der Bank zu erhalten. In den meisten Fällen kann das Vorhaben der Finanzierung dann jedoch mithilfe eines Bürgen realisiert werden. Was sich im ersten Moment vielleicht so einfach anhört, kann sich für den Bürgen jedoch als großer Stolperstein erweisen. Denn mit seiner Bürgschaft übernimmt der Bürge auch eine große Verantwortung und muss im schlimmsten Fall sogar die Haftung übernehmen.

2. Was wird unter dem Begriff Bürge verstanden?

Allgemein kann gesagt werden, dass der Bürge für die Verbindlichkeit eines anderen haftet. Sofern der eigentliche Kreditnehmer aufgrund eines Zahlungsausfalls die monatlichen Raten für den aufgenommenen Kredit bei der Bank nicht mehr tilgen kann, muss der Bürge diese Zahlungen leisten. Für die Banken ist der Bürge somit eine Art Sicherheit, der im Falle eines Zahlungsausfalls für den noch zu zahlenden Betrag in Haftung genommen wird.

Sofern die Bank für die gewünschte Finanzierung einen Bürgen verlangt, wird ein sogenannter Bürgschaftsvertrag geschlossen. In diesem Schriftstück wird dann auch festgehalten, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der Bürge bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers haftet. Der Bürgschaftsvertrag ist demnach nur für die Bank von Vorteil und nicht für den Bürgen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift lediglich, dass er im Falle eines Haftungsausfalls durch den Kreditnehmer dessen Zahlungsausfall tilgt.

3. Die unterschiedlichen Arten der Bürgschaft

Im Bereich der Bürgschaft werden vier verschiedene Arten unterschieden:

  • Ausfallbürgschaft
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Globalbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft wird vor allem für Kredite verwendet. Auf diese Weise ist der Bürge die letzte Anlaufstelle für die Bank, sofern der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Sofern die Bank an den Bürgen herantritt, wurden im Vorfeld bereits Zwangsvollstreckungen beim Kreditnehmer durchgeführt, die jedoch erfolglos blieben. Gegenüber dem Bürgen muss die Bank bei dieser Variante nachweisen, dass im Vorfeld alle Versuche unternommen wurden, die Restschuld beim Kreditnehmer einzutreiben. Erst, wenn dies geschehen ist, kann der Bürge in Haftung genommen werden.

Anders sieht es hingegen bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft aus. In diesem Fall muss die Bank nicht nachweisen, dass der Kreditnehmer seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Geldinstitut nicht begleichen kann. Sollte sich die Rückzahlung der vereinbarten Raten durch den Kreditnehmer schwierig gestalten, kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden.

Aber auch die Variante der Bürgschaft auf erstes Anfordern ist alles andere als vorteilhaft für einen Bürgen. Denn in diesem Fall tritt der Bürge direkt in die Haftung ein, sofern die Raten vom Kreditnehmer nicht gezahlt werden. Auch bei dieser Art der Bürgschaft muss die Bank nicht im Vorfeld versuchen, das Geld beim Kreditnehmer einzutreiben.

Im Rahmen der Globalbürgschaft haftet der Bürge aber nicht für eine bestimmte Kreditsumme, sondern für alle Verbindlichkeiten, die der Kreditnehmer bei der Bank eingeht.

Der Kredit mit Bürgen bringt in der Regel nur für den Kreditnehmer Vorteile. Besitzt dieser beispielsweise eine schlechte Bonität, lässt sich durch den Einsatz eines Bürgen dennoch ein Kredit mit günstigen Konditionen aufnehmen. Gegenüber der Bank gilt der Bürge als Sicherheit, sofern es vonseiten des eigentlichen Kreditnehmers zu einem Zahlungs- oder Haftungsausfall kommt. Der Bürge bekommt für sein Risiko aber weder eine Gegenleistung, noch kann sich dieser so einfach das zu zahlende Geld vom Kreditnehmer zurückholen. Die finanzielle Verantwortung für einen Bürgen ist demnach enorm und sollte deshalb sorgsam überlegt werden.