1. Einleitung

Egal, ob nun bei der Hausbank oder einem Online-Kredit – der Kreditgeber möchte Einkommensnachweise sehen, um die Kreditanfrage zu bewilligen. Doch gerade beim Nachweisen des Einkommens gibt es einiges zu beachten. Denn nicht allein das Gehalt gilt als Einkommen!

2. Einkommensnachweis: Notwendigkeit bei Kreditvergaben

Bei einer möglichen Kreditanfrage spielt nicht nur die Schufa eine elementare Rolle. Zwar gibt diese Aufschluss über die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers, allerdings lässt sich anhand der Abfrage über die Schufa das Einkommen nicht ermitteln. Dieses wird jedoch benötigt, damit die Kreditbank eine Sicherheit hat, dass die vereinbarten Raten auch tatsächlich von Kreditnehmer getilgt werden. Ohne regelmäßiges Einkommen ist es demnach schwer einen Kredit zu erhalten.

Darüber hinaus wird das Einkommen auch in Bezug auf die Kredithöhe benötigt, um zu prüfen, ob diese tatsächlich vom Kreditnehmer in vollem Umfang zurückgezahlt werden kann. Demnach lässt sich mit einem höheren Gehalt oftmals auch eine höhere Kreditsumme beantragen als mit einem geringeren Einkommen.

3. Was Sie bei den Einkommensnachweisen beachten müssen

Sofern die Kreditbank Nachweise über das Einkommen haben möchte, müssen in der Regel die Gehaltsabrechnungen der letzten drei bis sechs Monate vorgelegt werden. Sind solche Abrechnungen nicht vorhanden, können sich die potenziellen Kreditnehmer auch eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen. Aber nicht nur das monatliche Gehalt, das aus einem sozialpflichtigen Beschäftigungsverhältnis resultiert, gilt als Einkommen. Auch Rentenzahlungen, Kapitaleinkünfte sowie Mieteinnahmen werden als Einkommen betrachtet und können dementsprechend als Nachweis erbracht werden.

So ist es beispielsweise auch für Rentner möglich, einen Kredit bei der Bank zu beantragen, sofern regelmäßige Zahlungen erfolgen. Das Gleiche gilt für Personen ohne geregeltes Einkommen im klassischen Sinne, sofern regelmäßige Mieteinnahmen vorhanden sind. Denn auch diese werden als Einkommen gewertet und können sicherstellen, dass die monatlichen Raten getilgt werden.

4. ​Selbstständige und Freiberufler: Einreichen von Einkommensnachweisen

Für Selbstständige und Freiberufler ist es in der Regel immer ein wenig schwierig, einen Kredit zu beantragen. Das Problem: Es sind oftmals keine regelmäßigen Einnahmen vorhanden und wenn doch, können diese nicht durch eine Gehaltsabrechnung nachgewiesen werden. Selbstständige und Freiberufler können jedoch mit anderen Unterlagen ihr Einkommen nachweisen. Dazu gehören Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse (Bilanz, G+V) oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Grundsätzlich sollte gegenüber der Kreditbank jegliches Einkommen nachgewiesen werden – auch wenn dieses nicht aus einer regelmäßigen Tätigkeit resultiert. Je mehr Einkommen vorhanden ist, umso größer sind die Chancen den gewünschten Kredit auch tatsächlich zu erhalten.