Dank einheitlicher Währung ist die EU als ein großes Ganzes zu betrachten. Da liegt der Gedanke nicht allzu fern sich auch im EU Ausland nach günstigen Krediten umzusehen. Doch diese Idee war nicht immer von Erfolg gekrönt. Der Kreditdschungel in Europa ist sehr unübersichtlich und viele Lockangebote stellen sich als überteuerte Kredite heraus. Diese Tatsachen haben natürlich dem Einheitsgedanken im Weg gestanden. Um diesen Zustand zu ändern wurde im Jahr 2008 ein EU Gesetz zur Vereinheitlichung von Krediten beschlossen. Im Juni dieses Jahres läuft die Gnadefrist für die Umsetzung des Gesetzes ab, denn bis dahin müssen alle EU Länder diese Richtlinien umgesetzt haben.

Die einheitlichen Regelungen für Verbraucherkredite richten sich an Kreditsummen zwischen 200,- und 75.000,- Euro. Die klaren Regelungen werden für mehr Transparenz auf dem europäischen Kreditmarkt sorgen. Das Antragsverfahren wird durch ein einheitliches Formular ergänzt. Für mehr Überblick sorgt die Regelung, dass alle Kosten detailliert aufgelistet werden müssen. Kredite dürfen nur noch mit dem Effektivzins beworben werden, welcher auch die Kosten für Bearbeitung, Vermittlung, Kontoführung und mögliche Restschuldversicherungen enthalten wird. Durch diese Regelung bekommen Kreditnehmer einen sofortigen Überblick über anfallende Kosten und können so gleich erkennen, ob sich ein Kreditangebot lohnt.

Mit der neuen Regelung dürfen auch ausländische Kreditgeber auf Institute wie die SCHUFA zurück greifen. Dadurch kann die Bonitätsprüfung aufgrund der vorliegenden Daten europaweit durchgeführt werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht ist jetzt europaweit gültig. Die Kündigungsfrist für Kreditnehmer beträgt europaweit höchstens einen Monat, Kreditgeber haben einen Kündigungszeitraum von bis zu zwei Monaten. Mit den neuen Regelungen können sich Kreditnehmer noch besser über die Konditionen von europäischen Krediten informieren und diese auch besser mit einander vergleichen.